Auf eine Anfrage des Königlichen Landrathamtes hierselbst, ob nicht der Zeitpunkt als gekommen zu erachten sei, die Zulassung dieser Kasse als eingeschriebene Hülfskasse herbeizuführen, gibt die Versammlung die Erklärunge ab, daß vorläufig dieser Umwandlung nicht näher zu treten sei.