Band 45: Eintrag vom  30. Januar 1843 (Nr. 282)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom 9. dieses Monats I. S. III. N° 34 und der früher über diesen Gegenstand gepflogenen Verhandlungen erklärte der Stadtrath, daß die Führung der Coeln-Venloer Bezirksstraße über Wevelinghoven mittelbar allerdings auch der Stadt Neuhs und ihrem Fruchthandel insofern zum Vortheil gereiche, als sie eine gesichertere Verbindung zwischen der Stadt und der sogenannten Gillbach vermitteln. Aus diesem Beweggrunde will der Stadtrath daher auch gerne eine Betheiligung an den Kosten dieser StraßenRichtung übernehmen, welche hierdurch auf tausend Thaler Preußisch Courant festgestellt wird. Es knüpft derselbe an diese Bewilligung jedoch den ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Coeln-Venloer-Straße nicht bloß mittels einer Zweigbahn, sondern förmlich über Wevelinghoven und von dort an in der vorgeschlagenen Linie förmlich nach Cöln geführt werde, und daß die Gemeinde Wevelinghoven die bestimmte Verpflichtung eingehe, den Communalweg von Wevelinghofen über Gilverath nach der Aachener Straße chausseemäßig

[Nächste Seite] auszubauen, und in einem chaussirten Zustande stets zu unterhalten, indem sonst die Führung der Cöln-Venloer Straße über Wevelinghoven für die hiesige Stadt ohne Werth sein würde.

Actum ut supra