In Übereinstimmung mit der Äußerung Königlich Hochlöblicher Regierung in dem Rescipte vom 11. Januar courant I. S. II b. N° 33 fand der Stadtrath es ebenfalls zweckmäßig, daß schon jetzt für die vorzunehmende Restauration der hiesigen Münsterkirche eine Bau-Commission aus dem Stadtrathe und dem Kirchen-Vorstande gebildet werde, welche nach seinem Dafürhalten aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und dreien Mitglieder des Stadtrathes, und ebensoviel Mitgliedern des Kirchen-Vorstandes bestehen dürfte.
Aus seiner Mitte wählte der Stadtrath demnach zu dieser Bau-Commission die Stadträthe Peter Reinartz, Franz Gerhard Rottels und Adolph Linden, indem er dem Kirchenvorstande nun überläßt, die Commission durch die Wahl einer gleichen
[Nächste Seite] Anzahl von Mitgliedern zu ergänzen.Der also gebildeten Commission ertheilt der Stadtrath auch die Vollmacht, die Wahl des Baumeister zur Leitung der Restaurations-Arbeiten vorzunehmen, und unter Zuziehen desselben, innerhalb der Gränzen des festgestelltlen Anschlages alles dasjenige anzuordnen, und zu beschließen, was nach ihrem besten Wissen und Gewissen zur glücklichen Vollbringung des wichtigen Werkes zu führen geeignet ist.
Beim Schluße dieses fühlt der Stadtrath noch das Bedürfnis Königlich Hochlöblicher Regierung den innigsten Dank zu bringen für die wirksame Unterstützung, welche das von des Königs Majestät großmüthig verliehene Gnadengeschenk von 10.000 Thaler zu Wege gebracht hat.
Actum ut supra
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