Einspruch gegen Stadt-Plan, 1843; schlechter Zustand d. Brunnens durch Verschlammung
d. Straße, 1872;
Baufluchtlinie Giebel Haus von Herkenrath 1899;
Beschluß teilweise Pflasterung, 1901;
Haus Nr. 61 elektrische Beleuchtung im Büro ? 1920
Ankauf Häuser Nr. 30 und 32 Glockhammer, 1927;
Änderung der Fluchtlinie, 1928;
(31. Oktober 1845) "die Eingabe verschiedener Einwohner
der Glockhammerstraße vom 20. des Monats, in welcher
eine Umpflasterung dieser Straße beantragt"