Bei der heute vorgenommenen Prüfung des HausHalts-Etats des hiesigen Hospitales für das Jahr 1846 überzeugte sich der Stadtrath, daß derselbe alle Einnahmen, und Rücksichtlich der Ausgaben nur diejenigen Summen enthalte, welche durchaus nöthig sind, um die der Anstalt zur Pflege überwiesenen Hospitaliten zu unterhalten.
Indem der Stadtrath daher den Vorschlägen des Etats überall beitritt, und insbesondere den Seitens der Gemeinde nöthigen Zuschuß auf 873 Thalern festgestellt, empfiehlt er jedoch gleichzeitig darauf hinzuwirken, daß die Zahl der Hospitaliten, deren nach dem gewöhnlichen Gang der Dinge im Laufe des Jahres mehre mit Tod abgehen, möglichst beschränkt gehalten werde, damit der städtische Zuschuß nicht ganz zur Verwendung komme, und der Überschuß zur Erganzung der in der letzten Zeit geschmälerten Vermögens-Substanz benutzt werde.
Actum utsupra
[Nächste Seite] der von der Wohlthätigkeits-Commission unterm 7. Juli courant aufgestellte Armen-Etat für das Jahr 1846 wurde heute durch den Stadtrath geprüft, und, da derselbe nur die dem Bedürfnis entsprechendenAusgaben erhält, nach sorgfältiger Erörterung in allen Theilen gutgeheißen.Es ist demnach der von Seitens der Stadt zu gewährende Zuschuß pro 1846 auf 4647 Thaler, und jener zur Deckung des Defizits aus dem Jahre 1844 mit Bezugnahme auf die Regierungs-Verfügung vom 4. Januar 1845 I. Seite II. A. N° 15328 auf 500 Thaler festgestellt worden.
Actum ut supra