Band 47: Eintrag vom  12. Dezember 1844 (Nr. 176)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wurde dem Stadtrathe heute das Schreiben des hiesigen Königl Haupt-Steuer-Amtes vom 2. laufenden Monats N° 3296 vorgelegt, nach dessen Inhalte der Herr Provinzial-Steuer-Director eine Erklärung darüber verlangt, ob die Stadt unter den durch die Übernahme der Niederlage-Verwaltung eingetretenen Verhältnißen, und zur Herbeiführung eines rascheren Geschäftsganges nicht geneigt sei, das an der Batteriestraße neu errichtete, jetzt zur Wohnung des Krahnenmeister und zur Stallung und Remise dienende Gebäude in der Art einzurichten, und in Stand zu setzen, daß solches zum hauptamtlichen Geschäftslokal zu benutzen wäre.

Der Stadtrath bemerkte darauf zuvörderst, daß die für das Hauptamt nöthigen Räume und Lokalien in dem Augenblicke, als man noch glaubte, daß die Verwaltung der Waaren-Niederlage schon von vorne herein durch die Stadt geschehen werde, ganz nach den Wünschen und Angaben der mit der Organisation des HauptAmtes commitirten Steuer Behörde, mit großem KostenAufwande eingerichtet worden, und es daher für die Stadt, wie der Herr Provinzial-Steuer-Director gewiss nicht verkennen werde, nur schmerzlich sein könne, durch die neue Einrichtung zu einer nochmaligen ansehnlichen Ausgabe übergehen zu müssen.

Wenn der Stadt Neuhs billig die Anerkennung nicht versagt werden wird, daß sie die Gründung des Hauptsteuer-Amtes mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln nach Kräften gefördert hat, und den dieserhalb an sie gerichteten Anforderungen und Wünschen stets mit Bereitwilligkeit entgegengekommen ist, so will der Stadtrath, um noch einen fernere Beweis seiner willfährigen Mitwirkung für das steueramtliche Interesse zu geben, auch bei der vorliegenden Frage sich nicht ungeneigt finden lassen, den Wünschen des Herrn Provinzial-Steuer-Director zu entsprechen, und sohin das jetzt von dem Krahnenmeister Marx bewohnte Gebäude zum Geschäfts Lokale des Haupt-Amtes im nächsten Jahre einrichten zu lassen, und herzugeben, falls die Steuer-Verwaltung ihrerseits geneigt wäre, das jetzt vom Haupt- Amte eingenommene Gebäude in der Quirinsstraße, nebst dem dahinter gelegenen Garten, wieder zur freien Disposition der Stadt zu stellen, welche dasselbe demnach zu städtischen, namentlich zu nöthigen Schulzwecken benutzen würde.

actum utsupra

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