Es wird der Gemeinderath mit einer Mittheilung des Königl. Provinzial-Schul- Collegiums bekannt gemacht, welcher zufolge das taubstumme Kind Catharina Heb, Tochter des TaglöhnersFranz Heb in der Baurbahn, in dem Taubstummen-Institut zu Kempen Aufnahme finden kann, wenn für das erste Jahr fünfzig Thlr gezahlt werden, wogegen vom künftigen Herbst an eine Freistelle für genanntes KInd garantirt sei.
Um dem taubstummen Kinde die Wohlthat der Aufnahme in das Taubstummen-Institut möglichst bald zu Theil werden zu lassen, erklärt Gemeinderath sich bereit, den Betrag von fünfzig Thlr. unter dem Vorbehalt für das erste Jahr herzuschießen, daß für das Kind vom künftigen Herbste an, eine Freistelle bewilligt werde.
Da der Oheim des Kindes, AckererWilh. Heb sich bereit erklärt hat, außer den Kosten der Kleidung des Kindes, auch die Hälfte jener 50 Thlr zu tragen, so sei dessen Kosten-Antheil mit 25 Thlr einzuziehen, sobald die Gemeinde aufgefordert werde, fragliche 50 Thlr. einzuzahlen.
a. u. s.
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