Ein Gesuch der Scheibenschützen-Gesellschaft um Bereitstellung einer neuen Scheibenbahn nebst den nöthigen Einrichtungen wird vorgetragen, worauf die Versammlung bemerkt, daß der Gegenstand bis dahin zu vertagen sei, daß die Königliche Regierung, darüber entschieden haben werde, welche Vorsichtsmaßregeln mit der Benutzung der fiskalischen Scheibenbahn im Nordkanale auszuführen seien.
actum ut supra