Band 45: Eintrag vom  12. Mai 1841 (Nr. 145)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem der Gerber Jacob Hüsgen durch ausgestellten Revers vom 10. dieses Monats förmlich erklärt hat, daß er durch die Einlage der Balken in dem Thurm am Oberthore durchaus kein Recht begründen wolle, und erbötig sei, die Balken jederzeit zurückzunehmen, sobald dieses von der Stadt gefordert werde, wodurch also die Rechte der Stadt vollkommen

[Nächste Seite] sicher gestellt sind, beschloß der Stadtrath in Rückblick auf sein Berathungs-Protocoll vom 17. Juli 1839. die Sache nun vor der Hand auf sich beruhen zu lassen.

A. u. s.