Band 47: Eintrag vom  23. Mai 1845 (Nr. 194 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Mit Rückblick auf den §.8 des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als Preusischer Unterthan x vom 31. December 1842 bemerkte der Stadtrath, wie er gegen die EAufnahme des bisherigen Königlich Baierischen Unterthanen in den diesseitigen Staaten-Verband nichts zu erinnern finde, vielmehr darin einwillige, daß ihm die Naturalisations-Urkunde als Preußischer Unterthan ertheilt werde, und er sich hier niederlasse, indem derselbe von unbescholtenem Lebenswandel sei, in hiesiger Stadt ein Unterkommen gefunden, und sich und seine künftigen Angehörigen zu ernähren im Stande sein werde.

Actum utsupra

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