Band 47: Eintrag vom  12. Oktober 1844 (Nr. 160)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Mit den Leistungen des an der Elementar-Mädchenschule angestellten Lehrer Heinrich Haack vollkommen zufrieden, nahm der Stadtrath gerne Veranlassung, demselben auf die Vor-

[Nächste Seite] stellung vom 10. Septbr dieses Jahres nach dem Vorschlage der Schulkommission für 1844 eine Remuneration von fünfzehn Thalern zu bewilligen, und dessen jetzt 150 Thlr. betragende Besoldung vom ersten Januar 1845 an auf Einhundert fünf und sechszig Thaler festzustellen. Der Stadtrath bemerkte dabei, daß diese Gehaltszulage nur als einen persönliche für den x.[erwähnten] Haak gelten, und demnach auf seinen künftigen Nachfolger im Amte keine Anwendung finden soll.

Actum ut supra