Der Bürgermeister stellte dem heute versammelten Stadtrath vor, daß nach dem Etat von 1844 (:Ausgabe Titel IX Artikel 9 und 10) zur Rückerstattung auf die für
[Nächste Seite] den Bau der Neuß-Rheydter Straße bei der hiesigen Sparcasse aufgenommenen Capitalien ein Betrag von 1000 Thalern, und zur Rückerstattung der für die Einrichtung des Haupt-Amtes aufgenommenen Capitalien ein gleicher Betrag von 1000 Thalern im Jahre 1844 hatten restituirt werden müssen, daß diese Rückerstattungen aber nicht zu effectuiren gewesen seien, weil jene Gelder zu den vermehrten Ausgaben für die Einrichtungen des Haupt-Amtes verwendet werden.Für die Einrichtung des Hauptsteueramtes seien nämlich nach der städtischen Rechnung von 1843 Thl Sgr pf (Pag. 98 - 103) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8366 - 25 - 8 und nach der Rechnung von 1844 (Pag 106 - 114) -- 2679 - 14 - 7 überhaupt also . . 11046 - 10 - 3 ausgegeben, wogegen zu diesem Zwecke nach der Rechnung von 1843 (Pag. 46 Beleg 110) und Beleg 111) nur ein Capital von . . . . . . . . . . . . . 8000 - .. - .. aufgenommen worden, so daß ein Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3046 - 10 - 3 aus den laufenden Einkünften, und zwar theilweise aus den für die obenerwähnte Amortisation bestimmten 2000 Thlr habe hergenommen werden müssen.
Um diese 2000 Thl dem Etat von 1844 gemäß amortisiren zu können, würde es daher, da die zur Einrichtung des Haupt-Amtes erforderlichen Mittel aus der gewöhnliche Einnahme nicht bestritten werden können, nöthig gewesen sein, ein gleichhaltiges Capital für die Einrichtung des Haupt-Amtes neuerdings aufzunehmen. Diese abermalige Capital-Aufnahme würde aber wieder zu Kosten und Weiterungen geführt haben, und es sei daher einfacher gewesen, die zur Amortisation bestimmten 2000 Thl dazu, wie geschehen, zu verwenden.
Der Stadtrath erklärte sich mit diesem Verfahren, als der Lage der Sache, und dem Interesse der Gemeinde zusagend, vollkommen einverstanden, und trägt sonach darauf an, daß die nach der Rechnung von 1844 Pag 133 Beleg N° 1743 und 1744 in Rest-Soll-Ausgabe vorgetragenen 2000 Thl als solche gelöscht werden, indem im
[Nächste Seite] Etat pro 1845 (Titel 9 Artikel 8 und 9.) ein gleicher Betrag für das letztgenannte Jahr schon zur Amortisation vorgeschlagen ist, und seine Verwendung finden wird.Actum utsupra