Der Versammlung werden die bezüglichen Verhandlungen vorgelegt wornach die Hospital-Verwaltung beabsichtigt, den zu Kaarst wohnendenEhe- und Ackerleuten Joh. Wilh. Henzen und Margaretta Weiers, welchen im Jahre 1853 berreits ein Kapital von 1200 Thlr. vom Hospitale geliehen worden, noch ein ferneres Kapital von 800 Thlr. zu 5 % respective bei pünktlicher Zinsenzahlung 4½ % herzuleihen.
Bei der dargebotenen hinreichenden Sicherheit wird gegen die Ausleihe nichts zu erinnern gefunden.
actum ut supra
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Typ | Stadt |
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