Band 50: Eintrag vom  kein Datum (Nr. 662 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Von der stadträthlichen Fachkommission für Finanzwesen war die Prüfung des von dem Bürgermeister aufge- stellten Entwurfs des städtischen Haushaltungs-Etats pro 1857 vorgenommen worden, und es wurde darüber berichtet wie folgt:

[Nächste Seite]

" Bei der Posten für Posten geschehenen Durchsicht und Revision dieses Ent- " wurfs hat sich ergeben, daß besondere Ausstellungen daran nicht " zu machen sind.

" Die feststehenden Einnahmen sind nach den Statt gefundenen Ver- " pachtungen pp worüber belegt Spezial-Etats aufgestellt sind, " die nicht feststehenden Einnahmen nach dem muthmaßlichen " Ertrage und mit Rücksicht auf die in den letzten Jahren erziel- " ten Einnahmen zum Etat gebracht.

" Die aufgenommenen bestimmten Ausgaben beruhen überall " auf stadträthlichen Festsetzungen und Beschlüssen, und was die " unbestimmten, die muthmaßlichen Ausgaben betrifft, so hat " die Commission sich davon überzeugt, daß nur das äußerste " Bedürfniß vorgeschlagen ist.

" Es wird bemerkt, daß die Einnahme vom Grase, welche im Etat " pro 1856 mit 9 000 Thlr angesetzt war, im neuen Etat auf " 10 000 Thlr und daß der Ertrag der Erft, wofür im Etat " pro 1856 nach der Abgabe des Dampfschifffahrts-Unternehmens " 4 000 Thlr aufgenommen waren, im neuen Etat auf 4 500 Thlr " in Ansatz gebracht ist.

" Diese Erft-Mehr-Einnahmen von 500 [rc?] hat die Verwaltung " im Hinblick auf das schon früher angeregte Project, die Erft " allmählig erbreitern und auskiesen zu lassen, sub Tit. V Art 15 " in der Ausgabe disponibel gestellt, um damit zu dieser, aller- " dings nothwendigen Verbesserung des Canals den Anfang zu " machen. Die gewöhnlichen Erft-Unterhaltungskosten sind " besonders bereit gestellt.

" Da die Ausführung der Erft-Erbreiterung und Vertiefung " noch nicht planmäßig festgesetzt ist, so schlägt die Commission " dem Stadtrathe vor, jenen Credit von 500 Thlr unter den " Vorbehalt zu genehmigen respectiven auf dem Etat zu belassen, daß " über die Feststellung des Projectes respective über die Verwen- " dung nach näherer Beschluß erfolgren werde. Die vorläu- " fige Disponibelstellung des fraglichen Credits hält die Com- " mission jedenfalls für angemessen.

" Da, wie bereits bei Vorlage des Etats durch den Vorsitzen- " den bemerkt worden, der Kassenbestand pro 1856 nicht " erheblich sein wird, die Zuschüsse zur Armen- und Hospital- " Kasse gegen die früheren Jahre um mehre Tausend Thaler " verstärkt sind, überdies in dem Etats-Entwurf die Bau- " summe des zu errichtenden neuen Lagerschuppens mit " 700 Thlr und ferner die beiden jüngst bewilligten nach- " träglichen Zuschüsse zur Armen- und Hospitalkasse mit 500 Thlr " vorgesehen worden, so ist es nicht zu umgehen gewesen, daß " das durch Communalsteuer aufzubringende Defizit um " etwa 670 Thlr verstärkt und demgemäß von 14 124 Thlr 29 Sgr " 9 Pf auf 14 797 Thlr 8 Sgr. 3 Pf gestellt worden ist.

" In Ansehung des Umlage-Modus schlägt die Committion " vor: " a. auf die Grundsteuer- die Einkommen- und Klassensteuer, " letztere herunter bis zur 4ten Stufe statt der seitherigen " 78 % . . . . . . . . 84 % " b. auf die 3te Klassensteuer-Stufe (Sätze von 3 [vc?]:)

[Nächste Seite] " statt der bisherigen 50 % . . . . . 60 % " c auf die 2 te Klassensteuer-Stufe (: Sätze von 2 [?] :) " wie bisher . . . . . . . 25 % " d auf die Gewerbesteuer mit Ausschluß der Klasse L " wie seither . . . . . . . 10 % " umzulegen.

" In abgelaufenen Jahren sollten ad a 80 % umgelegt werden, " die Verwaltung glaubte aber mit 78 % auszukommen, " wobei sich jedoch gleich nach der Veranlagung Ausfall " ergab. Inmittelst sind durch die jetzige Städte-Ordnung " die Geistlichen und Elementarlehrer von der Communal- " steuer befreit werden, und es sollen alle Beamten nur " für die Hälfte ihres Dienst-Einkommens zur Communal- " steuer herangezogen werden.

" Bei Berücksichtigung dieser Umstände und der kleinen " Erhöhung des Defizits sind 84 % Umlage ad a unvermeidlich, " und es glaubt die Commission daher den proponirten " Umlage-Modus zur Annahme empfehlen zu müssen.

Dem Antrag der Commission gemäß stellte die Stadtver- ordneten-Versammlung den Etat in Einnahme und Ausgabe balancirend zu sieben und vierzigtausend fünf- hundert Thalern fest, und beschloß den Umlage-Modus in der vorgeschlagenen Weise anzunehmen.

actum ut supra