Die Commission für Bauwesen referirt der Versammlung, daß das Dach der St. Sebastianuskirche der Herstellung bedürfe, daß vor der Hand aber eine kleinere Reparatur, deren Kosten sich auf 18 - 20 Thlr belaufen mögen, genüge, und demnach die nach dem vorgelegten Kostenanschlage ca 360 Thlr erfordernde größere Reparatur noch einstweilen verschoben werden könne. Mit diesem Antrage der Commission erklärt die Versammlung sich einverstanden, indem sie beschließt, die von dem Kirchenvorstande gewünschte durchgreifende Dachreparatur bis zum nächsten Jahre zu vertagen, und dem Kirchenvorstande anheimzugeben, für jetzt die wenige Kosten erfordenden nothwendigsten Arbeiten ausführen zu lassen.
actum ut supra