Das unterm 12. Februar curant beschlossene Einquartirungs-Statut ist mit verschiedener Modifikation Seitens der Königlichen Regierung zurückgekommen und wird dasselbe mit den Aenderungen in der jetzigen Fassung genehmigt.
actum ut supra
13/ Verlegung einer GaslaterneEin Gesuch des Justizraths Graeff um Verlegung der gegenüber seinem Hause stehenden Gaslaterne geht an die Baukommission
a.u.s.