Band 49: Eintrag vom  15. September 1851 (Nr. 308)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In der schwebenden Angelegenheit der Stadt Neuß mit dem Handlungshause H. Thywissen hierselbst wegen des Zugangs zum städtischen Lohhofe, beschließt Gemeinderath, dem p Thywissen die von dem Advokat-AnwaltJustizrath Friedrichs entworfene Ladung insinuiren zu lassen.