Band 49: Eintrag vom  2. Oktober 1851 (Nr. 317)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderathe wird die Verfügung Königl. Regierungvom 4. September 1851 I S. II 9993 vor- gelegt, welcher gemäß diese Behörde die Erklä- rung abgibt, wie sie auf die von der Gemeinde beantragte Übernahme der Kosten, welche durch die Befestigung der in der Cöln-Nymweger Staatsstraße liegenden Erftbrücke entstanden sind, auf den Königl. Wasserbaufond nicht eingehen könne, indem jene Befestigungs- Arbeiten lediglich durch die von der Stadt resp. den Mühlenbesitzern vorgenommene veränderte Anlage der Fluthschleuse vor dem Oberthore notwendig geworden seien.

Gemeinderath überwies diese Angelegenheit der bezüglichen Commission.

a. u s.