Band 58: Eintrag vom  9. September 1878 (Nr. 1529)

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Transkription

 
6. Wasserabfluß an den Seitzhöfen.

Es werden Verhandlungen vorgelegt, wonach die Stadt Neuss von der Höheren Behörde ersucht wird, im Verein mit den Adjacenten, Vorkehrungen, namentlich durch einen Querdurchlaß durch die Straße u. Verlängerung der Straßenrinnen bis zum Erftkanal, zu treffen, um der dort gegenwärtig stattfindenden Versumpfung vorzubeugen. Die Versammlung geht hierauf nicht ein, ist vielmehr der Ansicht, daß die ProvinzialStraßenbau-Verwaltung zunächst die Chausseegräben von Neuem aufwerfen lassen möge und daß demnach, falls das Wasser in den Gräben keinen gehörigen Abfluß habe, die anschießenden Hausbesitzer anzuhalten seien, solches nach ihren eigenen Grundstücken zu leiten.