Dem Gemeinderath werden die von der Gemeinde Grimlinghausen mitgetheilten Bedingungen zur Vergantung des Baues der gemeinschaftlichen Fußbrücke über die Erft bei Grimlinghausen vorgelegt, wormit derselbe unter der Modifikation sich einverstanden erklärte, daß die Genehmigung des Verdings den betreffenden Gemeindebehörden überlassen sei, daß diese Genehmigung binnen einer Frist von längstens sechs Wochen erfolgen müsse, daß ferner, da ein Termin, bis wann die Arbeiten vollendet sein müßen, ein Termin für den Beginn der Arbeiten nicht erforderlich sei, daß die Zahlungen auf Atteste des bauleitenden Beamten in drei Terminen geschehen, und daß endlich die Bedingung, wornach der Unternehmer sich diejenigen Veränderungen, welche durch die Revision des Anschlages gemacht werden, gefallen lassen müsse, mit Rücksicht darauf, daß diese Revision bereits Statt gefunden, wegfalle.
actum ut supra
Typ | Stadt |
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Typ | Gebäude |
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