Band 55: Eintrag vom  25. Oktober 1869 (Nr. 744)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Bedingungen für den Verkauf zweier städtischen Grundstücke.

Hinsichtlich der Bedingungen für den bevorstehenden Verkauf zweier städtischen Grundstücke, beschließt die Versammlung, daß der Antritt gleich nach der Genehmigung des Verkaufs durch die Königl. Regierung Statt finden soll, daß die Ankäufer in soweit die Grundstücke verpachtet sind, in die Rechte der Stadt eintreten, und daß ein Viertel des Kaufpreises gleich beim Antritt der Grundstücke, das zweite Viertel am 11. November 1870, das dritte Viertel am 11. November 1871 und das letzte Viertel an diesem Tage 1872, die letzteren drei Viertel mit 5% Zinsen, zu bezahlen ist.

a.u.s.

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