Band 58: Eintrag vom  19. März 1874 (Nr. 84)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Erftuferbefestigung.

Der Vorsitzende theilt der Versammlung eine Verfügung der Königlichen Regierung zu Dühseldorf vom 3. d. Mts. bezüglich Erftbefestigung mit, worin dieselbe verlangt, die Stadtvertretung möge beschliessen, daß sie bereit sei, die Sohle und das rechtsseitige Ufer des Canals nach Maaßgabe des Schmidt'schen Projectes A unter Befestigung der unter der Höhe des mittleren Wasserstandes befindlichen Quellsandschichten durch Hochofenschlacken herzustellen, und den Canal hiernach in gutem Zustande zu erhalten und sich ferner verpflichte, auch das linksseitige Ufer in der von dem Herrn Minister bezeichneten Weise auszubauen, falls sich der Bewurf mit Hochofenschlacken als unzureichend erweisen sollte.

Die Versammlung beschließt, die Entscheidung des Königlichen Ministeriums auf den an dasselbe in der besagten Angelegenheit eingereichten Recour abzuwarten und dem früher gefaßten Beschluß aufrecht zu erhalten; verpflichtet sich jedoch den Canal nach der Befestigung nach dem Projecte B. des

[Nächste Seite] Bauinspector Schmidt in gutem Zustande zu erhalten, auch das linksseitige Ufer wie auch das rechte in der von dem Herrn Minister bezeichneten Weise auszubauen, falls sich der Bewurf mit Hochofenschlacken als unzureichend erweise.