Stadtverordnetenversammlung beschließt den Ankauf der Grundstücke:
a) Flur F N° 29221/403, groß 1,40,47 ha 2367/404, " 1,47 ar von Kornelius Thywissen und Miteigentümer zum Preise von 15000 R.M. b) Flur B N° 2285/386 etc., groß 46,78 ar 1502/386 " 4,82 " nebst aufstehendem Wohnhaus an der Annostraße von Josef Wankum in Neuss zum Kaufpreise von 18000 R.M. c) Flur G N° 1746/137, groß 3,05 ar 1748/137, " 2,21 " mit einer Straßenfronte von 14 m von Geschwister Rauen zum Kaufpreise von 1200 R.M. d) Flur B N° 1003/386 etc. groß 29,56 ar C " 651/40 " 58,13 " C " 642/40 " 2,88 " von Karl Hager in M.Gladbach zum Kaufpreise von 4000 R.M., e) der 22 m breiten Baustelle an der Lörickstraße von Wilhelm Büsges in Neuss zum Kaufpreise bis zu 500 R.M. für den lfdm. Straßenfronte. Gleichzeitig ermächtigt Versammlung die Stadtverwaltung, Grundstücksankäufe, die im Interesse des Bebauungsplanes erforderlich sind, wenn nötig ohne Anhörung
[Nächste Seite]der Grundstückskommission, Finanzdeputation und Stadtverordnetenversammlung zu tätigen. In allen diesen Fällen ist jedoch die nachträgliche Genehmigung der zuständigen Körperschaften herbeizuführen.
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