Band 75: Eintrag vom  7. April 1925 (Nr. 68)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
15. Ankauf von Grundstücken.

Stadtverordnetenversammlung beschließt den Ankauf der Grundstücke:

a) Flur F N° 29221/403, groß 1,40,47 ha 2367/404, " 1,47 ar von Kornelius Thywissen und Miteigentümer zum Prei- se von 15000 R.M. b) Flur B N° 2285/386 etc., groß 46,78 ar 1502/386 " 4,82 " nebst aufstehendem Wohnhaus an der Annostraße von Josef Wankum in Neuss zum Kaufpreise von 18000 R.M. c) Flur G N° 1746/137, groß 3,05 ar 1748/137, " 2,21 " mit einer Straßenfronte von 14 m von Geschwister Rauen zum Kaufpreise von 1200 R.M. d) Flur B N° 1003/386 etc. groß 29,56 ar C " 651/40 " 58,13 " C " 642/40 " 2,88 " von Karl Hager in M.Gladbach zum Kaufpreise von 4000 R.M., e) der 22 m breiten Baustelle an der Lörickstraße von Wilhelm Büsges in Neuss zum Kaufpreise bis zu 500 R.M. für den lfdm. Straßenfronte. Gleichzeitig ermächtigt Versammlung die Stadtverwal- tung, Grundstücksankäufe, die im Interesse des Bebau- ungsplanes erforderlich sind, wenn nötig ohne Anhörung

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der Grundstückskommission, Finanzdeputation und Stadtverordne- tenversammlung zu tätigen. In allen diesen Fällen ist je- doch die nachträgliche Genehmigung der zuständigen Körper- schaften herbeizuführen.