Gemeinderath genehmigte auf den Vortrag des Bürgermeisters, daß der untere Wall zwischen dem Rhein- und Niederthore durch Abfinden des Pächters wieder an die Stadt ge- zogen und angemessen regulirt und geebnet worden.
Imgleichen wurde gutgeheißen, daß die verpachteten Seilerbahnen des obern Walles auf den untern Wall verlegt werden.
actum ut supra