Band 50: Eintrag vom  10. März 1856 (Nr. 488 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath genehmigte auf den Vortrag des Bürgermeisters, daß der untere Wall zwischen dem Rhein- und Niederthore durch Abfinden des Pächters wieder an die Stadt ge- zogen und angemessen regulirt und geebnet worden.

Imgleichen wurde gutgeheißen, daß die verpachteten Seilerbahnen des obern Walles auf den untern Wall verlegt werden.

actum ut supra