Nach Anhörung des Gutachtens der Kommission über die Leistungen des Zeichenlehrers Küppers in der Sonntagsschule lehnt die Versammlung die beanspruchte Gehalts-Erhöhung desselben ab, bewilligt demselben jedoch eine einmalige Theuerungszulage für dieses Jahr von 10 Thalern.
a. u. s.