Auf eine erneuerte Eingabe von Ulmer um Genehmigung des von ihm pro- jectirten Baues eines Kesselhauses, nebst Maschinenkammer und Dampfschorn- stein mit Rücksicht auf den Vertrag vom 24. Juni 1869 erklärt die Ver- sammlung sich zur Ertheilung der Bauerlaubniß bereit, wenn von Ulmer die versprochene bessere Facade hergestellt wird und überträgt die Ange- legenheit der Baukommission zur definitiven Regulirung.
a. u. s.