Band 59: Eintrag vom  1. März 1880 (Nr. 287)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1, Erftkanal und Zweigbahn.

Der Vorsitzende theilt der Versammlung eine Verfügung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf mit, worin die genannte Behörde über den Stand der Erfterweiterungsarbeiten und zugleich die Vorlage von den Uebersichten über die Einnahmen und Ausgaben über den Erftkanal, sowie über den Erftverkehr in den letzten 5 Jahren verlangt, um eventuell hierauf gestützt Anträge auf Offenhaltung der Kanalmündung bei der Strombauverwaltung stellen zu können. Die Versammlung beschließt mit der Erweiterung und Vertiefung des Erftkanals auch ohne Rücksicht

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auf die noch schwebenden Verhandlungen wegen der Zweigbahn vorzugehen, wenn die Strombauverwaltung sich verpflichte neben der bereits zugesagten einmaligen Ausbaggerung der Kanalmündung bis auf die normalmäßige Tiefe von 0,66 Meter unter Null Amsterdamer Pegel auf die dauernde Erhaltung dieser Tiefe zu übernehmen.