Es erfolgt Mittheilung von einem Schreiben der Königlichen Intendantur 7. Armee-Korps zu Münster vom 12. des Monats über die Erbauung einer Kaserne, Stallungen gp? zur Unterbringung der reitenden Abtheilung des Westphälischen Feld-Artillerie-Regiments No. 7 mit Bezug auf den städtischen Beschluß vom 26. vorigen Monats, wonach die Königliche Intendantur vor der Erbauung der Garnison-Einrichtungen Seitens der Stadt oder eines Unternehmers festzuhalten erklärt. Es wird daher unter Mittheilung der Erfordernisse und der dafür in Aussicht gestellten Entschädigungen nochmals um Erwägung der StadtverordnetenVersammlung ersucht. -
Nach gehöriger Berathung erklärt Stadtrath mit Ablehnung der Erbauung der verlangten Garnison-Einrichtungen bei dem Beschlusse vom 26. September curant bestehen bleiben zu müssen, und weißt darauf hin, daß durch die unentgeldliche Hingabe eines genügend großen, zweckmäßig gelegenen Bauplatzes Seitens der Stadt Neuss ein Entgegenkommen geboten sei, wie es anderwärts kaum zu erwarten sein dürfte, namentlich wenn die Größe des Bau-Kapitals einer solchen Garnison-Einrichtung für eine einzelne Stadt in Erwägung gezogen werde. - Falls die Königliche Intendantur daher das Anerbieten der Stadt nicht zu acceptiren vermöge muß auf ? auf die beabsichtigte Garnisonirung verzichtet werden.
a. u. s.
[Nächste Seite]