Band 50: Eintrag vom  16. April 1855 (Nr. 320 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath bemerkt auf ein Gesuch des Kalk- brenner s und Kohlenhändlers Kaiser am Heerdterbusch um Ermäßigung der Kanalgebühren von den durch ihn zu beziehenden Kohlen von 2 auf 1 Pf pro Centner, daß dieser Gegenstand erst zur Sprache zu bringen sei, wenn die Zweig- bahn-Angelegenheit ihre Entscheidung gefunden habe, indem nach Ausführung der Zweigbahn ohnehin die eine oder andre Modifikation des Erftgebührentarifs sich als nothwendig herausstellen dürfte.

actum ut supra