Band 50: Eintrag vom  16. April 1855 (Nr. 320)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath bemerkt auf ein Gesuch des Kalkbrenners und Kohlenhändlers Kaiser am Heerdterbusch um Ermäßigung der Kanalgebühren von den durch ihn zu beziehenden Kohlen von 2 auf 1 Pf pro Centner, daß dieser Gegenstand erst zur Sprache zu bringen sei, wenn die Zweigbahn-Angelegenheit ihre Entscheidung gefunden habe, indem nach Ausführung der Zweigbahn ohnehin die eine oder andre Modifikation des Erftgebührentarifs sich als nothwendig herausstellen dürfte.

actum ut supra