Mitgetheilt wird ein hohes Rescript des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 22. Februar 1872 wonach der Recurs vom 31. October vorigen Jahres gegen die von der Königlichen Regierung zu Düsseldorf verfügte Sistirung eines von dem Kaufmann Wey begonnenen Baues eines Comptoir-Gebäudes auf dem Terrain der projectirtenKönigsstraße zurückgewiesen worden und die Sistirung für gerechtfertigt erachtet ist. - Die Versammlung überweist die Angelegenheit den beiden Kommissionen für städtisches Eigenthum und Bauwesen zur Vorberathung was nunmehr im Interesse der Stadt zu thun ist.
a. u. s.
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