Band 52: Eintrag vom  21. Oktober 1858 (Nr. 293)

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Transkription

 
6. Gesuche um Erlaß von Einzugsgeld.

Auf den Antrag des Factors Schrörs von hier genehmigte die Versammlung, daß von der Erhebung eines Einzugsgeldes von dessen Mutter, welche er von Bockum aus zu sich genommen, um hier von ihrem Sohn unterhalten und verpflegt zu werden, Abstand genommen werde.

[Nächste Seite] Imgleichen genehmigte dieselbe, daß dem Schneider Gottfr. Leuffen, in Anbetracht, daß dieser ein geborener Neußer ist, und in beschränkten Verhältnissen lebt, der Rest des von ihm noch zu zahlenden Einzugsgeldes mit 5 Thlr erlassen werde.

actum ut supra