Es liegt ein Antrag der hiesigen Handelskammer um Erlaß einer Verordnung über die Liegezeit der mit Gütern im hiesigen Erft-Hafen verkehrenden Schiffe vor. - Die Nothwendigkeit einer solchen Verordnung wird anerkannt, und daher der von der Handelskammer vorgelegte Entwurf der Verordnung einer Kommission bestehend aus den Stadtverordneten Busch und Rosellen zur Vorberathung übergeben
a. u. s.
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