Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß der Prozeß der Stadt Neuss gegen Erben Hüpgen wegen verweigerter Bauerlaubniß vom Oberlandgericht zu Köln zu Ungunsten der Stadt Neuss entschieden worden sei. Die Versammlung beschießt, CassationCassacitions-
[Nächste Seite]recurs nicht zu ergreifen und mit den Erben Hüpgen wegen käuflicher Ueberlassung des Grundstücks näher in Unterhandlung zu treten.