Band 52: Eintrag vom  10. September 1860 (Nr. 704)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Auszahlung des bewilligten Zuschusses für die innere Restauration der Münsterkirche.

Der Kirchenvorstand ist darum eingekommen, daß die von der Stadtverordneten-Versammlung bewilligte weitere Summe von 2500 Thlr für die innere Restauration der Münsterkirche, wovon ein Drittel in diesem, das zweite Drittel im künftigen Jahre und das letzte Drittel im Jahre 1862 gezahlt werden solle, mit Rücksicht auf den rascheren Fortgang der Arbeiten schon jetzt ausbezahlt werden möge. Derselbe bemerkt, daß die Hauptzeichnungen der freiwilligen Beiträge erst in den Jahren 1861, 62 und 63 erfallen, und es somit mißlich wäre, wenn wegen augenblicklichen Mangels an Fonds die Bauthätigkeit ins Stocken gerathen möchte, während sonst die Arbeiten im Hauptschiffe bis Allerheiligen fertig gestellt werden, so daß als denn der bei weitem größte Theil der Kirche dem Gottesdienste übergeben werden kann.

Da die obige Summe aus dem Reservefonds der Sparkasse und Leihanstalt in den angegebenen drei Jahren gezahlt werden soll, so genehmigt die Versammlung aus den vorgetragenen Gründen, daß dieselbe aus zweien Fonds nach Bedürfniß dem Kirchenvorstande überwiesen werde, mit der Maßgabe jedoch, daß dem Institute der Leihanstalt

[Nächste Seite] und Sparkasse in so weit die Zahlung vor den bestimmten Terminen geschehe, die üblichen Zinsen bis zu letztern vergüten

actum ut supra seien.