Band 75: Eintrag vom  17. September 1929 (Nr. 1047)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
18. Personalien.

Stadtverordnetenversammlung setzt die Hinterblie- benenbezüge für die Hinterbliebenen:

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a) des RangiermeistersPooschen b) des SparkassendirektorsFischer nach Ablauf des Gnadenvierteljahres entsprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen nach zu a) 63/100steln, zu

b) 73/100steln Pension fest.

Ferner beschließt Stadtverordneten - Versammlung auf Grund des § 88 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 betr. die Versetzung von nichtrichterlichen Beamten in den Ruhestand die Zwangs- pensionierung des PolizeihauptwachtmeistersLeyendeckers zum 1.10. d. Js. der Berechnung des Ruhegehaltes ist ent- sprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestim- mungen ein Satz von 59/100steln zu Grunde zu legen.

Stadtverordnetenversammlung beschließt grundsätzlich die Einstellung einer tierärztlichen Hilfskraft auf Privat- dienstvertrag für vorläufig 1 Jahr. Die Entscheidung über die Person soll in einer weiteren Stadtverordnetensitzung erfolgen.

Finanz Dep.?

Zu Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Neuss - Grimlinghausen wird der bisherige Standesbeamte RektorZimmermann in Grimlinghausen und zu dessen Stellvertreter der ArchitektPhil. Schmitz gewählt.