Nach Vorschrift des § 58. der Städte-Ordnung erstattete der Bürgermeister in heutiger Sitzung [Loch im Blatt] hriebenen Bericht über die Verwaltung und [Loch im Blatt] Stand der GemeindeAngelegenheiten, den die Versammlung mit Interesse entgegennahm.
Es wurde demnach der für das Jahr 1859 aufgestellte EtatsEntwurf mit dem Bemerken vorgelegt, daß derselbe auf vorherige Bekanntmachung acht Tage zur Einsicht auf dem Bürgermeister-Amt offen gelegen habe.
[Nächste Seite] Stadtrath überwies den Etat an die Commission für Finanzwesen für Vorprüfung.actum ut supra