Band 59: Eintrag vom  20. Juni 1881 (Nr. 684)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Besetzungen von vacanten Lehrerstellen.

Die LehrerinHimmel ist erkrankt und muß 6 - 8 Wochen lang durch eine von auswärts zu berufende Lehrerin vertreten werden. Der evangelische Schulvorstand schlägt als Remuneration für die Stellvertreterin monatlich 90 Mark vor, um deren Bewilligung gebeten wird. Die Remuneration wird von der Versammlung genehmigt.

Der katholische Schulvorstand beabsichtigt die durch den Tod der LehrerinDeussen erledigte Stelle an einer Mädchenschule der gegenwärtig an einer Knabenschule fungirenden LehrerinDahmen, die jetzige Stelle der letzteren aber immer neu zu berufenden Lehrer zu übertragen. Da die Stelle der Lehrerin Deussen nur mit 900 Mark, die der Lehrerin Dahmen aber mit 975 Mark dotirt ist, der Lehrerin Dahmen dieses Gehalt aber belassen werden muß, so genehmigt die Versammlung, daß der Lehrerin Dahmen auch in ihrer neuen Stelle ein Gehalt von 975 Mark gewährt werde.

Gleichzeitig genehmigt dieselbe, daß das Gehalt für den zu berufenden Lehrer auf 1100 Mark normirt werde.