requisition
aber- und abermahlige requisition herrn von Cortenbach zu Lauffenburg, herrnpraelaten zu Knechtsteden, so dan herren canonicorum dahirr ist verleßen, und darauff die resolution, daß, wan die schuldige servis bezahlen thäten, thuen halbwinneren auch die arrestirte pfände von Wort mobilien restituirt werden sollen.
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