simpels rechnung
die gemeindsfreunde begehren anerbens daß die simpelsrechnungen alle eingeliebert werden mögten, in entstehung deßen die säumige kunftig zu collectiren unfähig seijn sollen. welchem begehren ein ehrsamer raht deferirt hatt.
Jovis den 3ten Julii 1738. absentes HerrenJordans und Ostersrescriptum ahn HerrenVogten Pröpper
nach verleßenem schreiben Herren provisoris noch sambt dem rescripto ahn Herrn Vogten zu Liedtberg gestalten des abgehaltenes protocollum uber das abgenohmenes zollbreth von denen schieffbahneren zur hoffcantzleij inzuschicken, soll dem heuth ankommendem horrster Bott ahn Herrn Vogten mitgegeben werden.