Band 45: Eintrag vom  11. April 1837 (Nr. 69 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Bei Fortsetzung des Revisionsgeschäftes beschäftigte der Stadtrath sich heute, nachdem in der gestrigen Sitzung die Einnahme untersucht worden, mit der Prüfung der Ausgabe.

Ausgabe. §. 15.

Seite 37. Die unter dem Abschnitt "Reste" vorkommende Ausgabe fand sich richtig.

§. 16.

Seite 38-47. Tit I., II & III. Die sämmtlichen Ausgaben, welche unter diesen Titeln aufgenommen sind, wurden sorgsam nachgesehen, geprüft und richtig befunden. Im Tit. II ist für die Staßen-Beleuchtung eine Summe von 65 Thaler 7 Silbergroschen 11 pfennige über den Etat ausgegeben worden, dagegen hat der Fonds zur Unterhaltung der Feuerlösch-Geräthschaften eine Ersparnis von 412 Thaler 21 Silbergroschen 3 pfennige zugelassen, so daß die eigentliche Etats-Überschreitung nur noch 23 Thaler 16 Silbergroschen 8 pfennige beträgt, welche durch die Theuren der Oelpreise verursacht wurden. Die Ausgaben sind übrigens nicht zu vermeiden gewesen, und es werden dieselben demnach genehmigt.

Zur Justification des Tit. III Seite 47 vorkommenden Betrages der Stadt zu den Wegebau-Arbeiten ist eine besondere Rechnung über die eingegangenen und ausgegebenen Gelder den Belegen unter N° 182 beigefügt, deren Bestand von 58 Thaler 28 Silbergroschen 6 pfennige in die Rechnung des laufenden Jahres zu übernehmen ist. Künftig wird die Berechnung dieser Wegebaugelder nach Maaßgabe diesfälligen Bestimmung vom 16. Januar 1837 /:Amtsblatt Stück 6:/ geschehen.

§. 17.

Tit. IV Seite 47-49. Die Ausgabe an Zinsen fand sich nach den beigefügten Belegen richtig.

[Nächste Seite] §. 18.

Seite 49 & 73. Tit V. Die bei dem Bau-Fonds eingetretene Etath-Überschreitung ist durch verschiedene außerordentliche Bauten, welche bei vorhandenen disponiblen Mitteln mit speziellen Genehmigungen des Stadtrathes und der Königlichen Regierung unternommen wurden, veranlaßt worden.

Dazu gehören unter anderm:

Beleg No 203. Der Bau eines Kellers unter dem Kaufhause wofür die Stadt eine jährliche Einnahme von 7 Thaler hat, und wegen jene pro 1836 Tit. III Art. 6 Beleg N° 27 berechnet ist, Beleg No 265. Das noch im Bau begriffene Pflaster der Fahrwege des Waarenlager-Platzes vor dem Rheinthore, bei dessen neuer Verpachtung, welche äußerst günstig ausgefallen ist, diese sehr nöthige Bepflasterung hat versichert werden müssen, wenn nicht ein weit geringerer Pachtszins erwartet werden sollte; Beleg N° 266 & 267 die nun vollendete Bepflasterung der evangelischen Kirchstraße und die Anlage eines überwölbten Durchlasses daselbst wofür die Schlußzahlung in 1837 erfolgt.

Beleg N° 268. Die nicht zu umgehende Umpflasterung der Wall- straße zwischen dem Niederthore und dem Viehmarkte nebst verschiedener andern Pflasterarbeiten, Belegt N° 318 die Erbauung eines eingestürzten Stückes städtischer Mauer zwischen dem Nieder- und Rheinthore,

Diese außerordentlichen Ausgaben sind wie bereits bemerkt, von Königlicher Regierung sämmtlich genehmigt, es sind die dazu nöthigen Justificationen den Belegen überall beigefügt, und es nimmt daher der Stadtrath keinen Anstand, dieselben in Anerkennung ihrer absoluten Nothwendigkeit und guten Ausführung auch hierbei nochmal zu genehmigen.

§. 19.

Bei Tit. VI Seite 73 findet sich Nichts zu bemerken.

§. 20.

Tit. VII - Seite 74-79. In Prüfung die für das Schulwesen

[Nächste Seite] gemachten Ausgaben ergab sich keine wesentliche Bemerkung. Es stellt sich dabei eine Ersparniß von 38 Thaler 10 Silbergroschen 7 pfennige heraus. Die von dem Director Meis gelegte Rechnung über die Verwendung der für das Collegium gehobenen Gelder /:Beleg N° 420:/ schließt mit einem Bestande von 7 Thaler 20 Silbergroschen 11 pfennige, welche in dessen Rechnung pro 1837 übernommen wird. §.21.

Die Ausgaben Tit. VIII /:Seite 79:/ für das Kirchenwesen fanden sich richtig. Den Reparatur-Bau der evangelischen Pfarrkirche hat bisher nicht Statt gefunden. Es sind dafür jetzt im Allgemeinen 300 Thaler, in jährlichen Raten von 100 Thaler zahlbar, bewilligt, und es ist die Rate pro 1837 auf den Etat dieses Jahres gebracht worden, wonach die für 1836 ausgeworfenen 60 Thaler als erspart verrechnet werden konnten.

§. 22.

Seite 80 - 95 Tit IX. Den Ausgaben des Tit IX widmete der Stadtrath eine besondere Aufmerksamkeit. Er gewann auch hier die Überzeugung, daß die Ausgaben, welche sämmtlich mit dengehörigen Justificatitionen versehen, im Interesse der Stadt geschehen sind, und indem er dieselben sämmtlich genehmigt, bemerkt er noch, daß die Etats-Überschreitungen hauptsächlich herbeigeführt werden: Beleg 488 und 489 durch die Kosten der Pferdegestellungen zur diesjährigen großen Übung der Landwehr; Beleg N° 490. Durch Ausstellung respective Ablage eines Capitales, Beleg N° 494. Durch die Schlußzahlung für den Bau der Freischule, welche mehr gekostet hat, als man anfänglich glaubte;

Beleg N° 495. Durch den geleisteten aber auch schon erstatteten Vorschuß /:conf. Abth. C. Tit III. Seite 7 der Einnahmen:/ für die Bepflasterung der Rhein- und Quirinusstraße ;

[Nächste Seite]

Beleg N° 502. Durch die Kosten, welche bei Gelegenheit der Durchreise Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen entstanden sind;

Beleg N° 512 und folgende. Durch gezahlte und Tit. VI in Einnahme nachgewiesene Militaire-Verpflegungs- und Vorspanngelder, und durch sonstige Zahlungen, welche nicht zu vermeiden warren.

§. 23.
Die Rechnung wurde festgestellt Thaler Silbergr. pf.
in Einnahme auf 22238 15 3
in Ausgabe auf 20415 5 7
und der verbleibende Bestand auf 1823 9 8

welcher pro 1837 in Einnahme nachzuweisen ist.

§. 24

Das nach §. 1 vom Bürgermeister geführte, hier am Schlusse der Rechnung befindliche Capitalien-Conto über die eingezogenen und rentbar anzulegenden Beträge von Veräußerungsgeldern und Kapitalien wurde ebenfalls revidirt und richtig befunden.

Es sollten nach dem Capitalien-Conto in 1836 angelegt werden . . . . . 1097 24 9 es sind aber nur eingelegt worden 511 4 5 mithin weniger 586 19 8 welche Summe auf das Kapitalien-Conto des Jahres 1837 vorab zu übernehmen bleibt.

welche Summe auf das Kapitalien-Conto des Jahres Es wird hierbei bemerkt, daß die Verwaltung sich gerne alle mögliche Mühe zur Unterbringung des Kapitales gegeben hat, namentliche mehrere Einrückungen in öffentliche Blätter dieserhalb veranlaßt, es aber an Gelegenheit dazu gemangelt hat.

Actum ut supra