Band 50: Eintrag vom  23. Juni 1856 (Nr. 578)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf den Antrag der Armen-Verwaltung ertheilte Gemeinderath seine Zustimmung zur permanenten Aufnahme der einundsiebzigjährigen kränkelnden Jungfer Elisabeth Linden in's hiesige Bürgerhospital, wie ebenfalls zu jener der ihrer Geistesschwäche wegen zur Übernahme eines

[Nächste Seite] eines Privatdienstes nicht geeigneten Adelheid Schumacher von hier gegen Überweisung daran und ihres Vaters Antheils an einem verkauften Häuschen im Betrage von 70 Thlr an das Hospital. Gemeinderath genehmigt die Aufnahme der p Schumacher um so eher, als dieselbe nach der Angabe der Armen-Verwaltung unter Aufsicht und Anleitung bei den häuslichen Arbeiten im Hospitale besonders in der Waschküche verwendet werden kann, wodurch sie eine der Mägde des Hospitals ersetzen werde.

actum ut supra