Auf Grund einer Verfügung des Königlichen Landrathsamtes betreffend Vertheilung von Prämien an die fleißigsten Kinder
[Nächste Seite] am hundertjährigen Geburtsfeste der hochseligen Königin Louise beschließt die Versammlung zunächst sich ein entsprechendes Büchelchen zu Ansicht vorlegen zu lassen.