Mit Bezugnahme auf den bestehenden Beschluß, wornach Anträge auf Gehalts-Erhöhungen, Gratifikationen und dergleichen mit Ausnahme von dringenden Fällen immerhin im Herbste vor Aufstellung des städtischen Etats berathen werden sollen, ging Gemeinderath auf die Berathung eines Gesuchs mehrer Elementarlehrer um Bewilligung einer Unterstützung in Anbetracht der Lebensmittel-Theuerung aus dem Grunde nicht ein, weil das Gesuch als ein Dringendes nicht anerkannt wurde.
actum ut supra