Mit Bezugnahme auf den bestehenden Beschluß, wornach Anträge auf Gehalts-Erhöhungen, Gratifikationen und dergleichen mit Ausnahme von dringenden Fällen immer- hin im Herbste vor Aufstellung des städtischen Etats berathen werden sollen, ging Gemeinderath auf die Berathung eines Gesuchs mehrer Ele- mentarlehrer um Bewilligung einer Unter- stützung in Anbetracht der Lebensmittel-Theue- rung aus dem Grunde nicht ein, weil das Gesuch als ein Dringendes nicht anerkannt wurde.
actum ut supra