Der Vorsitzende theilt mit, daß die Firma Nix & Wey behufs Gestaltung des Baues eines kleinen Komptoir-Gebäudes in der nach dem Stadtbauplan projectirten Königsstraße durch notariellen Act einen Sternes ? ausgestellt habe wodurch die Firma sich verpflichtet bei event. Eröffnung der Straße für das Gebäude sowohl keinen Entschädigungs-Anspruch zu erheben, als auch dasselbe auf ihre Kosten wieder niederzulegen. Die Versammlung gibt zu der vom Vorsitzenden bereits ertheilten Erlaubniß zum Bau ihre Zustimmung.
a.u. s.