In Folge eines Gesuchs des Lehrers Becker um Verbesserung seines Einkommens erklärt die Versammlung, daß von dem einmal angenommenen Gehalts-Regulativ nicht abgegangen werden und daher dem Antrage nicht entsprochen werden könne. Aus besondern Rücksichten will dieselbe dem Lehrer Becker indessen außer der unterm 28 Merz courant bewilligten Unterstützung pro 1867 von 25 Thlr., hiermit pro 1868 eine Unterstützung von gleichen Betrage zuerkennen.
actum ut supra