In Folge eines Gesuchs des provisorischen Elementarlehrers Biggemann um Erhöhung seiner Miethentschädigung, bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung demselben vom 1. Januar 1865 ab eine Erhöhung der Miethentschädigung von 20 Thalern auf 25 Thalern jährlich.
actum ut supra