Band 55: Eintrag vom  7. August 1867 (Nr. 80)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Remuneration an einen Lehrer.

In Folge eines Gesuchs des provisorischen Elementarlehrers Biggemann um Erhöhung seiner Miethentschädigung, bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung demselben vom 1. Januar 1865 ab eine Erhöhung der Miethentschädigung von 20 Thalern auf 25 Thalern jährlich.

actum ut supra