Der AnpächterBauendahl ist um Pachtanschluß für die von ihm angepachtete Fischerei in der Rentmeisterkrur eingekommen, weil er durch die Anbringung eines Schutzzaunes entlang dem Ufer der Krur in Ausübung der Fischerei behindert ist. - Stadtrath lehnt das Gesuch ab, ist jedoch auf Verlangen des g. Bauendahl bereit den Contract aufzulösen.
a. u. s.