Vorgelegt wird eine Eingabe der LehrerBiggemann und Bergmann um Erhöhung ihrer Miethsentschädigungen. Die Versammlung beschließt mit Rücksicht auf das festgestellte Gehalts-Regulativ für die hiesigen Elementarlehrer den Antrag abzulehnen, jedoch soll auf Beschaffung von Dienstwohnungen für die noch ohne solche fungirenden Lehrer möglichst Bedacht genommen werden. - Dem Lehrer Biggemann wird alsdann mit Rücksicht auf seine Verhältnisse eine Remuneration von fünfzehn Thlrn. bewilligt.
actum ut supra