Ein Gesuch des von Dülken aus hier eingezogenen Factor Arnold Sticker um Erlaß des für seine Familie 30 Thl betragenden Einzugsgeldes wird vorgelesen, worauf Gemeinderath in Anerkennung, daß Eheleute Sticker beide geborne Neußer sind, beschließt, das Einzugsgeld derselben ausnahmsweise auf die Hälfte von 15 Thl zu reduziren.
Auf ein weiteres Gesuch von Ph. Esser um Zurückzahlung von 3 Thlrn Einzugsgeld, welche derselbe für seine von Grimlinghausen aus hier eingezogenen, vor Kurzem aber wieder dorthin verzogenen Schwiegervater Peter Hamacher gezahlt hat, bemerkte Gemeinderath, wie er in Anbetracht der mißlichen Lage des Bittstellers die Zurückzahlung hiermit genehmigen wolle, indessen habe letztere erst Statt zu finden, wenn p Hamacher durch einen neuen einjährigen Wohnsitz in Grimlinghausen, dort wieder Heimathrechte erlangt habe.
actum ut supra
Erwähnt in |
|
---|
Typ | Stadt |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Stadt |
---|---|
Erwähnt in |
|