Der Etat pro 18 85/86 wird festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf 543 000 Mark.
Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen: a) von der Gewerbesteuer 25 %, b) von der Grund- und Gebäudesteuer 100 %, c) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Classen- und Einkommensteuer von Stufe 2 der Classensteuer 100 %, " " 3 " " 150 %, " " 4 - 6 " " 200 % " " 7 - 9 " " 250 % " " 10 - 12 " 275 % an der Einkommensteuer 280 % zu erheben.
Die zur 1. Classensteuerstufe eingeschätzten Einheimischen bleiben steuerfrei, ebenso die Forensen und juristischen Personen, welche ein Einkommen von weniger als 660 Mark haben.