Mit Bezugnahme auf einen Antrag des Handlungshauses H. Thywihsen & Sohn auf Herstellung des Pflasters in der Brückstraße, bemerkt Gemeinderath, daß früherem Beschlusse gemäß, das Pflaster der Mühlenstraße zunächst neugelegt, daß demnach aber auch die Brückstraße neu gepflastert werden soll.
actum ut supra
Gemeinderath genehmigt auf den Antrag der Hospital-Verwaltung, daß dem WirtheJacob Doetsch hierselbst gegen Verpfändung seines eigenthümlichen Hauses und einer Forderung desselben von 1788 Thl und Stipulation von 5 % Zinsen, ein Kapital von zweitausend Thalern aus Hospitalfonds dargeliehen werde.
actum ut supra
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